Welche Voraussetzungen gibt es für das Patenamt?

Das Patenamt kann jeder Christ, jede Christin übernehmen, die mindestens 14 Jahre alt ist (religionsmündig) und konfirmiert wurde.

 

Die Paten vertreten die Gemeinde innerhalb der Familie. Daher kann das Patenamt nur übernehmen, wer auch weiterhin Mitglied einer Kirchengemeinde ist. Die Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort stellt einen Patenschein (Nachweis über die Mitgliedschaft) aus, mit dem man in der Gemeinde am Taufort Pate werden kann.

 

Bei einer evangelischen Taufe muss in der Regel mindestens ein Taufpate der evangelischen Kirche angehören. Weitere Paten können aus den "anerkannten" Kirchen kommen.

 

Im Taufgottesdienst bekommen alle Paten eine Urkunde über das neue Amt überreicht.

Aktuelle Termine

Herzliche Einladung !

 

Gottesdienste,
20.05.2012, 9 Uhr u. 11 Uhr

- Schlosskirche, Varel
20.05.2012, 10 Uhr
- St. Michael, Obenstrohe 

Familienanlässe

Kircheneintritt

Taufe

Konfirmation

Hochzeit

Trauerfall

 

Ev. Kirchenbüro

Öffnungszeiten

Mo-Mi:     9.00-12.00 Uhr

Do:        15.00-17.00 Uhr 

Fr:             9.00-12.00 Uhr      

Tel.: 

04451-96 62-19

Fax:

04451-96 62-27

kirchenbuero@No Spamev-kirche-varel.de 

Ev.-luth. Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven

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