

Das Patenamt kann jeder Christ, jede Christin übernehmen, die mindestens 14 Jahre alt ist (religionsmündig) und konfirmiert wurde.
Die Paten vertreten die Gemeinde innerhalb der Familie. Daher kann das Patenamt nur übernehmen, wer auch weiterhin Mitglied einer Kirchengemeinde ist. Die Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort stellt einen Patenschein (Nachweis über die Mitgliedschaft) aus, mit dem man in der Gemeinde am Taufort Pate werden kann.
Bei einer evangelischen Taufe muss in der Regel mindestens ein Taufpate der evangelischen Kirche angehören. Weitere Paten können aus den "anerkannten" Kirchen kommen.
Im Taufgottesdienst bekommen alle Paten eine Urkunde über das neue Amt überreicht.
Herzliche Einladung !
Gottesdienste,
20.05.2012, 9 Uhr u. 11 Uhr
- Schlosskirche, Varel
20.05.2012, 10 Uhr
- St. Michael, Obenstrohe
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