Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Varel sucht zum 1. Februar 2026 eine*n Küster*in (m/w/d) mit 5,0 Wochenstunden in einer unbefristeten Beschäftigung. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Varel ist Trägerin des zentralen, parkähnlichen Friedhofs mit der Auferstehungskirche in Varel.
Der Tätigkeitsbereich des Küsters bzw. der Küsterin an der Auferstehungskirche beinhaltet
- die Begleitung von Trauerfeiern (Anwesenheit während der Andacht, Auf- und Zuschließen, Glockenläuten)
- Vorbereitung der Aufbahrungsräume für die Verstorbenen, Auf- und Zuschließen für Angehörige, die Abschied nehmen möchten
- Vor- und Nachbereitung, Begleitung von sonstigen Gottesdiensten, Andachten und Veranstaltungen in der Auferstehungskirche
Wir bieten:
- Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 4 TV-L in Verbindung mit der DienstVO der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
- Jahressonderzahlung und zusätzliche Altersvorsorge
- 30 Tage Erholungsurlaub
- Die Mitgliedschaft bei Hansefit mit umfangreichen Fitness- und Gesundheitsangeboten
Wir erwarten:
- eine Persönlichkeit mit angemessenen Umgangsformen
- Freundlichkeit und Engagement
- Hilfsbereitschaft und Zuverlässigkeit
- Bereitschaft zur Wochenendarbeit
- Selbständiges Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein
Ihre aussagefähige Bewerbung (ohne Mappe) richten Sie bitte bis zum 31.12.2025 an die Ev.-luth. Kirchengemeinde Varel, Schlossplatz 3, 26316 Varel oder per Mail (als zusammenhängende PDF-Datei) an: gerta.pfeifer@kirche-oldenburg.de. Nähere Auskünfte erteilt Frau Pfeifer unter Tel.: 04451-966215.
Wir arbeiten als Dienstgemeinschaft und erwarten daher, dass Sie sich mit unserem kirchlichen Auftrag identifizieren und glaubwürdig für die Erfüllung dieses Auftrages eintreten. Die Tätigkeit als Küster*in hat einen Bezug zum kirchlichen Verkündigungsdienst. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten aus der Bewerbung ausschließlich im Rahmen des Auswahlverfahrens soweit diese für die Feststellung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten in Bezug auf die zu besetzende Stelle erforderlich sind. Erfolgt keine Anstellung werden Ihre Daten sechs Monate nach Mitteilung einer Ablehnung gelöscht.
